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Betreuungsstelle der Stadt Bamberg

Erwachsenenhilfe - Betreuungsstelle der Stadt Bamberg


Der Betreuer besorgt die Angelegenheiten so, dass es dem Wohl des Betreuten entspricht, dessen Rechte und Eigenständigkeit gewahrt bleiben. Eine Betreuung wird durch Beschluss des Amtsgerichts - Betreuungsgericht- errichtet, nachdem ein ärztliches Gutachten erstellt, eine Stellungnahme der Betreuungsstelle eingeholt wurde und eine Anhörung des Betroffenen durch den Betreuungsrichter erfolgt ist. Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann eine Betreuung beim Amtsgericht - Betreuungsgericht - (Betreuungsanregung) anregen. Wenn möglich sollte ein Ärztliches Zeugnis vom Hausarzt oder Nervenarzt beigefügt werden. Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die anstehenden Dinge auch anderweitig geregelt werden können, z. B. durch private/verwandtschaftliche Hilfen und/oder professionelle Hilfen durch Sozialstationen, Sozialdienste von Kliniken, Jugendamt (Allgemeiner Sozialdienst), etc. oder wenn durch eine (Vorsorge-)Vollmacht eine rechtliche Vertretung und Hilfe möglich ist. Weitere Informationen über Rechtliche Betreuung finden Sie in der Broschüre des Bundesjustizministeriums "Das Betreuungsrecht", die es kostenlos bei der Betreuungsstelle gibt. Die Betreuungsstelle, wie auch die in Bamberg ansässigen Betreuungsvereine beraten bezüglich Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie erhalten bei diesen Stellen, wie auch beim Amtsgericht Bamberg, Betreuungsgericht, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg, Informationsmaterial zu diesem Thema. Über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informiert auch ausführlich die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums "Vorsorge für Unfall, Alter und Krankheit", die im Buchhandel für 4,90 € erhältlich ist. Es besteht die Möglichkeit die Vorsorgevollmacht gegen eine Gebühr von 10 € bei der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigen zu lassen. Die MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle sind AnsprechpartnerInnen in allen Betreuungsfragen: •Wenn Sie sich über rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht informieren und beraten lassen wollen. •Wenn Sie als Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. •Wenn Sie sich ehrenamtlich (als Betreuer/in) engagieren wollen.
Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00 / Freitag 08:00 - 12:00
erwachsene Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bamberg
Behinderung Betreuung Betreuungsgesetz Krankheit Vorsorgevollmacht betreut Vorsorge