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Betreuung

Manchmal können Menschen nicht mehr selbstständig entscheiden. Ohne Vorsorgevollmacht ordnet dann ein Gericht eine rechtliche Betreuung an.

Was bedeutet rechtliche Betreuung? Ein Erwachsener braucht dann einen gesetzlichen Vertreter, wenn er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann – etwa wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder nach einem Unfall. Das kann eine fremde Person sein, aber auch ein Angehöriger. Die Person wird in jedem Fall vom Gericht kontrolliert.

Worum kümmert sich ein Betreuer? Der Betreuer kümmert sich um persönliche Angelegenheiten: etwa Behördengänge, Briefverkehr, Unterbringung, finanzielle Angelegenheiten und Gesundheitsvorsorge. Das Gericht ordnet von Fall zu Fall an, um welche Lebensbereiche sich der Betreuer kümmern muss.

Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht? Die Vorsorgevollmacht kommt für Sie in Frage, wenn Sie einer Person völlig vertrauen. Können Sie nicht mehr entscheiden, regelt diese Person wichtige Dinge für Sie. Wer eine gesetzliche Betreuung vermeiden möchte, für den ist die Vorsorgevollmacht der richtige Weg.

Was bringt mir eine Betreuungsverfügung? Ohne Betreuungsverfügung setzt das Gericht jemanden als Betreuer ein, den es für richtig hält. Mit einer Verfügung können Sie selbst entscheiden, von wem sie später betreut werden wollen – zum Beispiel von der Lieblingsnichte. Eine Betreuungsverfügung kommt für Sie etwa dann in Frage, wenn Sie keine Vertrauensperson haben – oder möchten, dass die Person keine eigenmächtigen Entscheidungen trifft.  Eine Betreuungsverfügung ist nicht sofort gültig, sondern erst dann, wenn ein Gericht sagt, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Wer wird als Betreuer bestimmt? Zuerst sucht das Gericht innerhalb der Familie nach einer geeigneten Person. Gibt es keine geeigneten Angehörigen, sucht das Gericht einen ehrenamtlichen Betreuer. Manchmal wird auch ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt.

Kostet die gesetzliche Betreuung etwas? Für das Betreuungsverfahren fallen Kosten an. Die muss der Betroffene zahlen, also die Person, die betreut werden soll. Wie hoch die Kosten sind, hängt von seinem Vermögen ab. Wer das Geld nicht aufbringen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Einmal Betreuung - immer Betreuung? Eine betroffene Person darf nur so lange betreut werden, wie sie Hilfe braucht.

Angebote zum Thema


Angebot Zielgruppe Kontakt Treffer
Betreuungsverein professionelle Sozialarbeit e. V.
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ehrenamtliche BetreuerInnen, Interessierte an Vorsorgemöglichkeiten sowie an einer Betreuungsübernahme, Vereine und Verbände, die an Infoveranstaltungen zu Betreuungsfragen und Vorsorgemöglichkeiten interessiert sind professionelle Sozialarbeit e.V., Abteilung Betreuungsverein
Hainstr. 10
96047 Bamberg
095130298752
3
SkF Bamberge.V. Betreuungsverein
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Ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte, Verbände und Instiutionen, die sich rund über das Thema "Vorsorge bei Unfall. Krankheit und Alter" informieren möchten. SkF e.V., Betreuungsverein
Schwarzenbergstr. 8
96050 Bamberg
095186833
4
Erwachsenenhilfe - Betreuungsstelle der Stadt Bamberg
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erwachsene Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bamberg Betreuungsstelle der Stadt Bamberg
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
0951871481
4
Informations- und Beratungsstelle für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Das Angebot richtet sich an Menschen, die für Alter, Unfall und Krankheit für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit Vorsorge treffen möchten. Hospizverein Bamberg e.V.
Lobenhofferstr. 10
96049 Bamberg
0951955070
3
Informations- und Beratungsstelle für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Menschen, die für Alter, Unfall und Krankheit; für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit Vorsorge treffen möchten. Hospizverein Bamberg e.V. - Beratungsstelle Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
Lobenhofferstraße 10
96049 Bamberg
0951955070
4
Betreuungsstelle des Landkreises Bamberg
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Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bamberg Landratsamt Bamberg - Betreuungsstelle
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
095185231
4

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Betreuung Betreuungsgesetz Vorsorgevollmacht betreut